Wattführungen & mehr - jetzt aber ganz genau!
Mit dem Hund ins Watt(enmeer)
Klar,
Ihr Hund kann & darf mit ins Watt! Bitte denken Sie beim Packen daran,
auch für Ihren vierbeinigen Teamkameraden das Wichtigste einzustecken.
Im Watt und ebenso auf dem Deich gehört der Hund an die Leine! Im Watt
ist dies durch das Nationalparkgesetz rechtlich festgelegt. Auf allen Deich
und Vorländereien besteht Leinenpflicht gemäß Landeswassergesetz.
Ganz genau können Sie es im Faltblatt s.u. nachlesen.
TIPP: Etwa im Zeitraum 15.11.-.15.3. sind keine Schafe auf
dem Deich, da entfällt
m.E. die Begründung für die Leinenpflicht, solange Ihr Hund nicht
in die Vorländereien stiften geht!
Bitte lassen Sie Ihren Hund auch bei Hochwasser nicht frei laufen, da dann
viele Vögel auf den Vorländern Rast machen.
Warum gibt es eigentlich die Leinenpflicht in vielen Bereichen des
Wattenmeeres?
Die Vögel sollen geschützt werden: Sie nutzen das Wattenmeer, um
sich für ihre Reise zu stärken. Sie vollbringen unglaubliche Flugleistungen
um in ihre Brut- bzw. Überwinterungsgebiete zu gelangen. Störungen
hindern sie am Fressen und veranlassen sie bei der Flucht wertvolle Energiereserven
vorzeitig zu nutzen. Während der Brutzeit lassen die gestörten Vögel
ihr Nest und ihre Kücken aus den Augen und geben so Räubern die Gelegenheit
"zuzugreifen"
Schafe, die tragend sein können, können sich bei der Flucht vor den
sie beunruhigenden Hunde an den steilen Deichböschungen verletzen. Verletzte
Tiere werden zumeist eher getötet als tierärztlich versorgt.
Veranstaltungen mit Hunden finden an den gleichen Orten statt wie die anderen
Angebote
Programmvorschlag: Hunde-Wattwanderung ![]()
Hundebadestrände gibt
es an der Schleswig-Holsteinischen Westküste
einige.
Leider sind sie manchmal nicht so schön gelegen.

